§ 1        Anmeldung

Die Anmeldung zu den Ausbildungsangeboten der ICSA erfolgt ausschließlich schriftlich per Post oder E-Mail und ist in jedem Fall verbindlich.

Bitte lassen Sie uns hierzu folgende Unterlagen zu-kommen:

(bei Ratenzahlung zusätzlich das SEPA Kombi­mandat und die Einverständniserklärung zur Ratenzahlung)

Nach korrektem Eingang der verbindlichen Anmeldung, erhalten Sie von der ICSA eine Anmeldebestätigung mit einer Zusammenfassung Ihrer Kursdaten.

Die Anmeldungen zu einer Ausbildung (z.B. Practitioner/Master) oder eines Kurses ist für alle zugehörigen Module verbindlich.

Ausbildung   – ist in diesem Zusammenhang eine Reihe von Kursen und deren Modulen

Kurs              – eine aus mehreren Modulen bestehende Reihe

Modul           – ein einzelner Termin oder ein Wochen-ende

Grundsätzlich sind die Teilnehmerzahlen in den Ausbildungsangeboten der ICSA beschränkt, sodass vor Kursbeginn die Reihenfolge der Zahlungseingänge auf unserer Bankverbindung für eine Teilnahme ausschlaggebend ist.

Ist die maximale Teilnehmerzahl eines Ausbildungsangebotes erreicht, werden Sie in die Warteliste aufgenommen und bei Freiwerden eines Platzes umgehend verständigt.

§ 2        Zulassungsvoraussetzungen

Die genauen Voraussetzungen für die Aufnahme in eine Ausbildung/einen Kurs ist den entsprechenden Angaben

im gültigen Jahresprogramm zu entnehmen. Eine definitive Aufnahme ist erst nach Prüfung der vorliegenden Unterlagen möglich. Die ICSA behält sich das Recht vor, etwaige unzureichende Vorbildungen abzulehnen.

§ 3        Zahlungsbedingungen

Die Einhaltung vereinbarter Zahlungstermine und –modalitäten ist eine wesentliche Bedingung für eine Teilnahme an den Ausbildungsangeboten.

Bei Zahlungsverzug werden Mahngebühren und gegebenenfalls Verzugszinsen verrechnet. Im Falle der erforderlichen Einschaltung eines Inkassobüros werden zusätzliche Inkassogebühren fällig.

Erfolgt bei vereinbarter Ratenzahlung Unmöglichkeit des Einzugs oder Rücklastschrift einer eingezogenen Rate, wird der gesamte verbleibende Betrag sofort zur Zahlung fällig.

Bei Zahlungsverzug behält sich die ICSA das Recht vor, den Besuch der Veranstaltung so lange auszuschließen, bis die rückständigen Entgelte, Teilzahlungen oder Raten auf dem Konto eingegangen sind.

Evtl. Aufenthalts- oder Verpflegungskosten sind in den Teilnahmegebühren nicht enthalten.

§ 4        Förderungen

Für die Abwicklung von eventuellen öffentlichen Förde-rungen sind Sie selbst verantwortlich. Selbstverständlich unterstützt Sie die ICSA und ihre Kooperations­partner jedoch gerne.

§ 5        Stornierung

Sie können vor Beginn einer Veranstaltung den Rücktritt von der Teilnahme erklären. Die Rücktrittserklärung muss schriftlich erfolgen (maßgebend ist das Datum des Poststempels oder der E-Mail).

Erfolgt der Rücktritt mehr als 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, fallen Stornokosten in Höhe von 10% der Teilnahmegebühr an.

Erfolgt der Rücktritt weniger als 4 Wochen, aber länger als 7 Wochentage vor Veranstaltungsbeginn, sind 50% der Teilnahmegebühr als Stornokosten von Ihnen zu bezahlen.

Erfolgt der Rücktritt 7 Wochentage oder kürzer vor Veranstaltungsbeginn, so ist die volle Teilnahmegebühr von Ihnen zu bezahlen.

Der Grund des Rückstritts ist in jedem Fall unerheblich.

Gegebenenfalls besteht im Einzelfall die Möglichkeit, dass Sie eine geeignete Ersatzperson für die Teilnahme an der Veranstaltung benennen und damit eine Umbuchung statt eines Rücktritts vorgenommen werden kann. Sprechen Sie uns dazu gerne an.

§ 6        Aussetzung aus wichtigem Grund

Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes und solange dieser andauert, können auf Antrag die beiderseitigen Verpflichtungen zur Zahlung und Ausbildung ausgesetzt werden. Ein wichtiger Grund im Sinne dieser Vereinbarung liegt nur dann vor, wenn die Weiterführung der Ausbildung für Sie unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Umstände unzumutbar ist. In diesem Fall ist der wichtige Grund der ICSA gegenüber schriftlich zu belegen. Die Aussetzung tritt mit der schriftlichen Zustimmung durch die ICSA oder deren gerichtliche Ersetzung in Kraft. Ein Anspruch auf Zustimmung entsteht hierbei jedoch nicht.

Die Aussetzung hat zur Folge, dass sowohl die Zahlungsverpflichtung als auch die Teilnahme an den damit verbundenen Ausbildungsangeboten bis zum Ablauf der Aussetzung ausgesetzt ist.

§ 7        Abmeldung

Sollten Sie aus zwingenden, nicht vorhersehbaren Gründen (persönliche schwere Krankheit, Trauerfall im unmittelbaren Familienkreis) an einem oder mehreren Modulen nicht teilnehmen können, so ist die Modulzahlung trotzdem zum vereinbarten Termin fällig. Die ICSA wird sich in diesem Falle jedoch bemühen, einen bald möglichen Ausweichtermin für Sie zu organisieren und anzubieten.

Raten- und Einmalzahler erhalten nach Eingang der Abmeldung baldmöglich ihren Ausweichtermin.

Jede Abmeldung muss schriftlich erfolgen.

Bei unentschuldigtem Fernbleiben oder bei vorzeitigem Abbruch des Kurses werden die vollen Gebühren fällig.

§ 8        Anwesenheitspflicht

Bei regelmäßigem Veranstaltungsbesuch erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung.

Anerkennungen und Abschlüsse jeder Art können nur bei einer Anwesenheit von mind. 80% der Unterrichtsstunden ausgestellt werden.

Ausgefallene oder nicht in Anspruch genommene Module müssen nachgeholt werden.

Sollte aus gesundheitlichen Gründen die Teilnahme am Präsenzunterricht nicht möglich sein, besteht die Möglichkeit im Unterricht hybrid anwesend zu sein. Es dürfen höchstens 1/3 des gesamten Kurses am Hybrid teilgenommen werden. Dies begründet kein Recht auf Rücktritt und kein Recht auf Minderung der Veranstaltungsgebühr.

§ 9        Unterkunft

Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig um eine Unterbringung.

Sollten Sie nicht vor Ort übernachten, kann Ihnen das Seminarhaus eine Tagespauschale in Rechnung stellen, die Sie bitte mit diesem abrechnen.

§ 10      Ermäßigung und Assistenz

Bei Kurswiederholung ermäßigt sich die Kursgebühr um 50 %.

Kurse können nur nach Rücksprache mit der Schulleitung assistiert werden, zusätzlich muss die Assistenz den Kurs bereits als Teilnehmer besucht haben.

§ 11      Organisation

Die ICSA behält sich das Recht vor, Kurs- und Modultermine abzuändern, zu verschieben bzw. aus wichtigen Gründen abzusagen. Auch durch besondere Umstände behält sich die ICSA vor, einzelne Module oder ganze Kurse, auch ungeplanter Weise, online anzubieten. Ein Rechtsanspruch auf Durchführung (online oder in Präsenz) eines gebuchten Kurses oder Moduls besteht nicht.

Eine entsprechende Verständigung erfolgt frühestmöglich per Telefon, Brief oder E-Mail. Durch Kursabsagen, Terminverschiebungen oder Änderungen des Seminarortes entstandene Aufwendungen (wie beispiels­weise, aber nicht ausschließlich Kosten durch Patientenabsagen, Unterkunftsbuchungen, Anreise etc.) werden von der ICSA nicht ersetzt.

Die ICSA behält sich einen Wechsel der ReferentInnen und Verschiebungen im Ablaufplan vor. Dies begründet kein Recht auf Rücktritt und kein Recht auf Minderung der Teilnahmegebühr.

§ 12      Verwertungsrechte

Alle Rechte und deren Nutzung, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Schulungsunterlagen, sowie des Bild- und Tonmaterials oder von Teilen daraus, bleiben der ICSA vorbehalten. Kein Teil der Unterrichtsunterlagen, Bild- und Tonmaterial darf ohne schriftliche Genehmigung der ICSA in irgendeiner Form, auch nicht für Zwecke der Unterrichtsgestaltung reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zum öffentlichen Wiedergeben benutzt werden.

§ 13      Haftung

Die ICSA haftet nicht bei Unfällen und für Beschädigung, Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegen-stände und Kraftfahrzeuge. Die Teilnehmer sind für ihren Versicherungsschutz selbst verantwortlich. Schwangerschaften, schwere Erkrankungen oder psychogene Zustände müssen unbedingt der Kursleitung mitgeteilt werden. Der Kursteilnehmer trägt die Verantwortung für seine Gesundheit ausschließlich selbst und kann weder die Kursleitung noch die ICSA in Haftung nehmen. Teilnehmer, die vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen diese Auflagen verstoßen, können durch die ICSA von der weiteren Teilnahme an der betreffenden Veranstaltung ganz oder teilweise ausgeschlossen werden. Der hierbei entstandene Schaden ist vom Teilnehmer zu ersetzen.

§ 14      Datenschutz

Mit der Anmeldung stimmen Sie einer Be- und Verarbeitung der persönlichen Daten seitens der ICSA zu. Weiters erklären Sie sich mit der Zusendung weiterer Informationen zur beruflichen Weiterbildung einverstanden. Sie haben jederzeit das Recht über den Sie betreffenden Datenbestand vollständig und unentgeltlich Auskunft zu erhalten. Des Weiteren besteht ein Recht auf Berichtigung/Löschung von Daten/Einschränkung der Verarbeitung.

Eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte findet grundsätzlich nicht statt, es sei denn, dass dies für die Erbringung unserer Dienstleistungen Ihnen gegenüber erforderlich ist. Wir nutzen ferner für Teile der Leistungserbringung Dienstleistungen Dritter, z.B. externe Seminarhäuser. Wir tragen Sorge dafür, dass die Dienstleister Ihre personenbezogenen Daten entweder nicht oder nur bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen zur Kenntnis nehmen (können).

Wir weisen darauf hin, dass die Übertragung von Daten im Internet (z.B. per Mail) Sicherheitslücken auf-weisen kann. Demnach kann ein fehlerfreier und störungsfreier Schutz der Daten Dritter nicht vollständig gewährleistet werden. Diesbezüglich ist unsere Haftung ausgeschlossen.

§ 15      Widerruf

Sie haben das Recht, binnen 14 Tage ohne Angaben von Gründen, den mit uns geschlossenen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, übermitteln Sie uns Ihrer eindeutigen Erklärung (z.B. per Post, maßgebend ist das Datum des Poststempels oder der E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

§ 16      Gerichtsstand

Falls nicht anders vereinbart, gelten die Bestimmungen deutschen Rechts unter Ausschluss von Verweisungsnormen und des UN Kaufrechts.

Für eventuelle Streitigkeiten gilt das für den Sitz der ICSA zuständige Gericht.

ICSA

Nonn 91

DE-83435 Bad Reichenhall

Druck- und Satzfehler vorbehalten.

Mit diesen Geschäftsbedingungen (Stand 05/2023) verlieren alle bisherigen Ausgaben ihre Gültigkeit.